IGeL
Seit einigen Jahren achten die Krankenkassen darauf, dass nur noch die medizinisch “unbedingt erforderlichen“ Leistungen durchgeführt werden. Insbesondere im Bereich der Vorsorge darf als Kassenleistung nur durchgeführt werden, was in den Richtlinien festgelegt ist.
In der Krebsfrüherkennungs-Richtlinie sind Ultraschall-Untersuchungen nicht vorgesehen. Selbst im sog. kurativen Bereich, also wenn Sie krank sind, werden keinerlei Einzelleistungen mehr bezahlt! Pro Patientin und Quartal gibt es eine Pauschale von ca.16 Euro (kein Schreibfehler!!!!!) mit der sämtliche Leistungen wie Gespräche, Untersuchungen, Ultraschall, Blutentnahmen, Fadenentfernung, Wundkontrolle, Beratung usw. abgedeckt sind.
Eine sinnvolle Medizin ist so nicht mehr möglich! Wo bleibt das viele Geld, das Sie und Ihr Arbeitgeber den Kassen bezahlen?? Der Verwaltungsaufwand wird immer größer, das Personal für immer noch mehr Kontrollen und unsinnige Datensammlungen muss ja auch bezahlt werden.
Die Kassen geben nur ca. 15% ihrer Einnahmen für ärztliche Behandlung in den Praxen aus!!!
Aus diesen Gründen bieten Frauenärzte sog. IGEL-Leistungen an. Das sind Leistungen, die zwar medizinisch sinnvoll sind, von den Kassen aber nicht übernommen werden.
Liste der individuellen Gesundheits-Leistungen
Folgende individuellen Gesundheits-Leistungen (IGeL) halten wir für sinnvoll und bieten wir in unserer Praxis an:
- 3D-Brust-Ultraschall ist mit unserem modernen Gerät einer Röntgen-Mammographie gleichwertig. Die Untersuchung ist schmerzfrei und ohne Röntgenstrahlung. (Empfehlung: ab 30J. einmal jährlich)
- Ultraschall der Gebärmutter und Eierstöcke: Trotz regelmäßiger Tastuntersuchung wird Krebs am Eierstock oft spät entdeckt. Ultraschall kann manchmal Früh-Befunde aufdecken.
- Immunologischer Stuhltest zur Darmkrebs-Früherkennung: Vorstufen von Darmkrebs bluten oft, lange bevor sie völlig entarten. Diese Blutspuren können mit den neuen immunologischen Tests genauer nachgewiesen werden. Außerdem ist das Testergebnis nicht von der Ernährung abhängig.(Empfehlung ca. ab 40J. alle 1-2 Jahre)
- Immunologischer Urintest auf Blasenkrebs (Empfehlung: ab 40J. einmal jährlich)
- HPV-Test zum Nachweis krebserregender Viren am Muttermund: bei positivem Nachweis wird eine engmaschige Krebsvorsorge durch die Kassen möglich.(Empfehlung: alle 2 Jahre )
- 3D-Schwangeren-Ultraschall / Baby-Fernsehen mit DVD zum Mitnehmen: Ultraschall ohne medizinischen Hintergrund, so dass wir uns bei der Untersuchung konzentrieren auf Gesicht, Hände, Füße und ggf. das Geschlecht des Kindes und nicht auf Maße, Gewicht und Fehlbildungen.
- HPV-Impfung: Die Impfung richtet sich gegen HPV-Viren, die derzeit für ca. 80% der Fälle von Krebs am Gebärmutterhals (Cervix-Ca) verantwortlich gemacht werden. Die Impfung hat nach heutigem Stand des Wissens eine starke Schutzwirkung, die mindestens zehn Jahre anhalten soll. Die Kostenübernahme durch die Kassen ist für alle 12-17 Jährigen (also bis zum 18.Geburtstag) gesichert durch die Entscheidung der Impfkommission STIKO. Einzelne Kassen erstatten die Kosten (ca. 500,-)bis zum 26. Geburtstag.
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