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Seit einigen Jahren achten die Krankenkassen darauf, dass nur noch die medizinisch “unbedingt erforderlichen“ Leistungen durchgeführt werden. Insbesondere im Bereich der Vorsorge darf als Kassenleistung nur durchgeführt werden, was in den Richtlinien festgelegt ist.
In der Krebsfrüherkennungs-Richtlinie sind Ultraschall-Untersuchungen nicht vorgesehen. Selbst im sog. kurativen Bereich, also wenn Sie krank sind, werden keinerlei Einzelleistungen mehr bezahlt! Pro Patientin und Quartal gibt es eine Pauschale von ca. 16 Euro (kein Schreibfehler!!!!!) mit der sämtliche Leistungen wie Gespräche, Untersuchungen, Ultraschall, Blutentnahmen, Fadenentfernung, Wundkontrolle, Beratung usw. abgedeckt sind.
Eine sinnvolle Medizin ist so nicht mehr möglich! Wo bleibt das viele Geld, das Sie und Ihr Arbeitgeber den Kassen bezahlen?? Der Verwaltungsaufwand wird immer größer, das Personal für immer noch mehr Kontrollen und unsinnige Datensammlungen muss ja auch bezahlt werden. Die Kassen geben nur ca. 15% ihrer Einnahmen für ärztliche Behandlung in den Praxen aus!!!
Aus diesen Gründen bieten Frauenärzte sog. IGEL-Leistungen an. Das sind Leistungen, die zwar medizinisch sinnvoll sind, von den Kassen aber nicht übernommen werden.
Zu den individuellen Gesundheits-Leistungen (IGeL), die wir in unserer Praxis anbieten! |